Beratungsbesuche zur Sicherung der Pflege nach §37.3 SGB XI


Die Empfänger des Pflegegeldes sind verpflichtet einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Pflegesachleistungen erhalten, stehen Ihnen Beratungsbesuche ebenfalls zu. Die Anzahl der jährlichen Besuche wird abhängig vom Pflegegrad geregelt. So ist man bei einem Pflegegrad 1 bis 3 über eine halbjährige Beratung berechtigt, bei einem Pflegegrad 4 bis 5 sogar vierteljährlich. Unsere engagierten und gut ausgebildeten Pflegefachkräfte kommen zur Beratung gerne zu Ihnen nach Hause.

Unabhängig von Ihrem Alter, Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Diakoniestationen gerne bei allen Problemen rund um das Thema Pflege zu Hause.

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei, die Kosten werden durch Ihre Krankenkasse übernommen.