Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
- Leistungen der Tages - und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter
- Ausnahme für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (Pflegesachleistungen)