Häusliche Krankenpflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

Wir helfen Ihnen bei der Behandlungspflege SGB V nach Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch Ihren Arzt und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse:

  • Abgabe von Medikamenten
  • Anlegen von Verbänden
  • Einreibungen mit ärztlich verordneten Salben
  • Verabreichen von Injektionen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Legen eines Verweilkatheters
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 


Intensive Pflege Schwerstkranker und Sterbender

  • Versorgung der Schwerstkranken und Begleitung ihrer Angehörigen
  • Überwachung und Anleitung zur Infusions- und Ernährungstherapie