Ab dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer, an Selbstständigkeit und Fähigkeiten ausgerichteter Begriff der Pflegebedürftigkeit. Die Schweregrade sind in fünf Pflegegrade unterteilt.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer:
In der Pflege tätig zu sein birgt während der aktuellen Pandemie einige neue Herausforderungen und Belastungen. Unser Beruf bringt allerdings auch das Privileg mit sich, früh geimpft werden zu können.
2020 ist in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich und herausfordernd - und vermutlich wird das Jahr genauso auch zu Ende gehen. Aber egal was kommt, wir bleiben für Sie im Einsatz.